Aktuelles
Liebe Leserin und lieber Leser,
laut aktueller Eindämmungsverordnung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in meiner Praxis notwendig. Sollten Sie ohne MNS zur Behandlung erscheinen, gehe ich davon aus, dass Sie im Besitz eines Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht sind. Dieses werde ich nicht kontrollieren, bzw infrage stellen, da ich dazu nicht befugt bin. Eine Behandlung findet selbsverständlich statt.
(Mai 2021)